AGB

Stand: November 2025

§ 1 Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen aloui digital consulting, Ringstraße 1, 32549 Bad Oeynhausen, Inhaber: Atef Aloui (nachfolgend „Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich IT und Medien.
1.2. Die Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nur in Ausnahmefällen und nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung geschlossen.
1.3. Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
1.4. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nebenberuflich mit einer wöchentlichen Verfügbarkeit von ca. 15-20 Stunden. Termine und Verfügbarkeiten werden nach Absprache vereinbart. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die zeitliche Verfügbarkeit des Auftragnehmers entsprechend begrenzt ist.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungs- und Dienstleistungen im Bereich IT und Medien, sowohl vor Ort als auch online. Dazu können insbesondere gehören: IT-Beratung und technische Unterstützung (Dienstvertrag), Medienberatung und Konzeptentwicklung (Dienstvertrag), Erstellung und Anpassung von IT-Lösungen, Webseiten und digitalen Produkten (Werkvertrag), Design- und Medienleistungen (Werkvertrag), laufende Betreuung und Support (Retainer-Modell/Dauerschuldverhältnis), sowie die Koordination und Vermittlung von Druckprodukten über Drittanbieter.
2.2. Der konkrete Leistungsumfang, die Vergütung und etwaige Termine ergeben sich aus dem individuellen Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem Projektvertrag.
2.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen geeignete Unterauftragnehmer oder Drittanbieter einzusetzen. Die sorgfältige Auswahl liegt beim Auftragnehmer.
2.4. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, handelt es sich bei Beratungsleistungen und laufender Betreuung um Dienstverträge (§ 611 BGB) und bei der Erstellung konkreter Arbeitsergebnisse (z.B. Webseiten, Software, Designs) um Werkverträge (§ 631 BGB).

§ 3 Vertragsschluss
3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3.2. Ein Vertrag kommt zustande durch: schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, oder Beginn der Ausführung der Leistung durch den Auftragnehmer, oder Unterzeichnung eines Projektvertrags durch beide Parteien.
3.3. Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber, diese AGB zur Kenntnis genommen zu haben und akzeptiert diese als Vertragsbestandteil.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Vergütung: Beratungsleistungen und laufende Betreuung (Retainer) werden auf Basis des vereinbarten Stundensatzes oder Pauschalbetrags abgerechnet, wie im Angebot dargelegt. Projektarbeiten werden nach Pauschalpreisen, Stundensätzen oder einer Kombination abgerechnet. Fahrt- und Reisekosten (einschließlich Fahrtzeiten) werden gesondert nach Aufwand berechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Berechnung erfolgt nach den tatsächlich angefallenen Kosten bzw. nach der gesetzlichen Kilometerpauschale.
4.2. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe.
4.3. Abschlagszahlungen: Bei Projekten mit einem Auftragsvolumen über 1.000 EUR netto behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu vereinbaren. Etwaige Abschlagszahlungen werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung konkretisiert.
4.4. Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.5. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt vorbehalten.
4.6. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Auftragnehmer anerkannt sind.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur ordnungsgemäßen Erbringung der Leistung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte (Texte, Bilder, Logos) und Systemzugänge rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Anfragen und Rückfragen des Auftragnehmers innerhalb von 48 Stunden (2 Werktagen) zu reagieren. Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb dieser Frist, gilt die Anfrage als genehmigt, soweit der Auftragnehmer hierauf ausdrücklich hingewiesen hat.
5.3. Verzögerungen aufgrund unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für Wartezeiten und zusätzlichen Aufwand eine Vergütung nach Aufwand zu berechnen.
5.4. Der Auftraggeber stellt sicher, dass ihm alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Inhalten (Texte, Bilder, Marken, Lizenzen) zustehen. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte resultieren.

§ 6 Leistungserbringung und Termine
6.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik und Branche.
6.2. Leistungs- und Fertigstellungstermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Ansonsten gelten Termine als unverbindliche Schätzungen.
6.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist.
6.4. Koordination von Drittanbietern: Bei der Koordination von Druckprodukten oder anderen Leistungen über Drittanbieter übernimmt der Auftragnehmer die sorgfältige Auswahl und Beauftragung des Dienstleisters. Für Lieferverzögerungen, Qualitätsmängel oder sonstige Leistungsstörungen des Drittanbieters haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, diese waren zum Zeitpunkt der Beauftragung erkennbar. Gewährleistungsansprüche sind direkt gegen den Drittanbieter geltend zu machen.

§ 7 Abnahme (bei Werkverträgen)
7.1. Bei werkvertraglichen Leistungen (z.B. Erstellung von Webseiten, Software, Designs) hat der Auftraggeber die erbrachte Leistung nach Fertigstellung zu prüfen und abzunehmen.
7.2. Die Abnahme ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe bzw. Bereitstellung des Arbeitsergebnisses schriftlich (auch per E-Mail) zu erklären. Der Auftraggeber kann die Abnahme nur bei wesentlichen Mängeln verweigern und muss diese konkret benennen.
7.3. Erfolgt innerhalb der Frist von 14 Kalendertagen keine schriftliche Abnahme oder keine schriftliche und konkrete Mängelrüge, gilt das Werk als stillschweigend abgenommen.
7.4. Mit der Abnahme wird die Vergütung fällig (§ 641 BGB). Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung
8.1. Werkvertragliche Leistungen: Bei werkvertraglichen Leistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß §§ 633 ff. BGB. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach seiner Wahl). Erst nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
8.2. Beratungsleistungen und laufende Betreuung: Für reine Beratungsleistungen und laufende Betreuung (Dienstverträge/Retainer) besteht keine Gewährleistung im Sinne des Werkvertragsrechts. Der Auftragnehmer ist zur sorgfältigen und fachgerechten Beratung verpflichtet, übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
8.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die auf unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, äußere Einwirkungen oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
8.4. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Abnahme, schriftlich zu rügen. Andernfalls erlöschen die Gewährleistungsansprüche für diese Mängel.

§ 9 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
9.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der Vergütung und erfolgter Abnahme die einfachen (nicht-exklusiven), räumlich und zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den erstellten Arbeitsergebnissen ein, soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung erforderlich ist.
9.2. Bei Webseiten umfasst dies insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung im Internet. Bei anderen Arbeitsergebnissen bestimmt sich der Nutzungsumfang nach dem Vertragszweck.
9.3. Ausschließliche Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.
9.4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, entwickelte Lösungsansätze, Konzepte, Methoden, Code-Bausteine, Templates und technische Verfahren, die nicht individuell für den Auftraggeber erstellt wurden, auch für andere Projekte zu verwenden und weiterzuentwickeln. Dies dient der kontinuierlichen Verbesserung der Leistungsqualität.
9.5. Der Auftragnehmer bleibt Urheber seiner Arbeitsergebnisse und ist berechtigt, auf den erstellten Arbeitsergebnissen (z.B. im Footer einer Webseite, in Dokumentationen) in angemessener Form auf seine Urheberschaft hinzuweisen. Eine Entfernung dieser Hinweise bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung.
9.6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die für den Auftraggeber erstellten Arbeitsergebnisse zu Referenz- und Werbezwecken (Portfolio, Webseite, Social Media, Präsentationen) zu verwenden und zu veröffentlichen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde und keine vertraulichen Informationen offengelegt werden.
9.7. Bei Verwendung von Drittlizenzen (z.B. Stockfotos, Schriften, Plugins, Frameworks) ist der Auftraggeber für die Einhaltung der jeweiligen Lizenzbedingungen selbst verantwortlich, sofern diese auf ihn übertragen wurden. Der Auftragnehmer weist auf bestehende Lizenzbedingungen hin.

§ 10 Änderungswünsche und Zusatzleistungen
10.1. Änderungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sind gesondert zu vergüten und werden nach Aufwand abgerechnet.
10.2. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber über den voraussichtlichen Mehraufwand informieren. Mit Zustimmung des Auftraggebers werden die Änderungen umgesetzt.
10.3. Änderungswünsche, die nach Projektbeginn oder nach Abnahme einzelner Teilleistungen erfolgen, können zu Terminverschiebungen führen.

§ 11 Haftung
11.1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für den jeweiligen Auftrag.
11.3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.4. Eine Erfolgsgarantie für Beratungstätigkeiten wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung seiner Leistungen, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg.
11.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung
12.1. Projektverträge: Bei projektbezogenen Verträgen mit definiertem Leistungsumfang ist eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Der Vertrag endet mit vollständiger Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
12.2. Dauerschuldverhältnisse (Retainer): Verträge über laufende Betreuung, Support oder wiederkehrende Leistungen (Retainer-Modell) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, sofern keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wurde.
12.3. Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: erheblicher Verletzung vertraglicher Pflichten trotz Abmahnung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, Insolvenz einer Vertragspartei.
12.4. Vergütung bei Kündigung: Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig zu vergüten. Bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet, soweit entsprechende Leistungen erbracht wurden.
12.5. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief, Fax, E-Mail).

§ 13 Vertraulichkeit und Datenschutz
13.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
13.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Details ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
13.3. Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, wird vor Beginn der Datenverarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen.

§ 14 Höhere Gewalt
14.1. Beide Parteien sind von ihren Leistungspflichten befreit, soweit die Erfüllung durch Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streik, behördliche Anordnungen, Serverausfälle bei Dritten) unmöglich wird oder unzumutbar erschwert wird.
14.2. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Ereignis zu informieren. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.

§ 15 Aufbewahrung und Herausgabe
15.1. Der Auftragnehmer bewahrt Projektdaten und -unterlagen für die Dauer von 12 Monaten nach Abnahme bzw. Projektende auf.
15.2. Nach Ablauf dieser Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, sämtliche Daten zu löschen. Der Auftraggeber ist für die eigene Datensicherung verantwortlich.
15.3. Auf Wunsch des Auftraggebers werden nach vollständiger Zahlung die Projektdaten in einem gängigen Format herausgegeben.

§ 16 Schlussbestimmungen
16.1. Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2. Gerichtsstand: Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers (Bad Oeynhausen). Der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
16.3. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
16.4. Schriftform: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform kann durch dokumentierbare elektronische Kommunikation (E-Mail mit Bestätigung) ersetzt werden.
16.5. Abtretung: Der Auftraggeber kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers an Dritte abtreten.